Harmonisierte technische Spezifikation
Harmonisierte technische Spezifikationen sind die harmonisierten Leistungsnormen und Rechtsakte, die für die Zwecke der Verordnung verbindlich gemacht wurden.
ERLÄUTERUNG
Art. 3 Nr. 42 BauPVO verweist auf vier Wege: Art. 5 Abs. 8 BauPVO für harmonisierte Leistungsnormen, Art. 6 Abs. 1 BauPVO für Durchführungsrechtsakte sowie die delegierten Rechtsakte nach Art. 7 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 2 BauPVO.
Entscheidend ist das Wort verbindlich. Eine harmonisierte Norm wird erst durch Durchführungsrechtsakt verbindlich; ein Jahr nach dessen Erlass gilt sie für die Zwecke der Verordnung, sofern der Rechtsakt keinen späteren Beginn nennt (Art. 5 Abs. 8 BauPVO). Vom Tag des Erlasses an darf sie freiwillig angewandt werden.
Belegstatus
Bis zum 04.08.2026 sind zu dieser Verordnung drei Folgerechtsakte ergangen: Delegierte Verordnung (EU) 2026/331 vom 13.02.2026, Durchführungsverordnung (EU) 2026/387 vom 23.02.2026 und Delegierte Verordnung (EU) 2026/557 vom 16.03.2026. Keiner davon ist ein Rechtsakt nach Art. 5 Abs. 8 oder Art. 6 Abs. 1 BauPVO.