EAD
Ein Europäisches Bewertungsdokument wird von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommen. Es ist die Grundlage für eine Europäische Technische Bewertung.
ABKÜRZUNG
- EAD
- European Assessment Document
- Europäisches Bewertungsdokument (EBD)
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 18 BauPVO. Das Verfahren zur Erstellung und Annahme regelt Art. 32 BauPVO, den Inhalt Art. 35 BauPVO.
Ein Bewertungsdokument kommt in Betracht, wenn für ein Produkt keine harmonisierte technische Spezifikation gilt. Der Hersteller kann dann eine Erklärung auf dieser Grundlage ausstellen (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 3 BauPVO).
Bewertungsdokumente, deren Fundstellen am 8. Januar 2026 gelistet waren, bleiben bis zum 9. Januar 2031 gültig (Art. 95 Abs. 4 BauPVO).
Belegstatus
Die deutsche Amtsblattfassung verwendet die Kurzform EBD, die englische EAD. Beide bezeichnen dasselbe Dokument.