Eine Produktfamilie umfasst alle Produkttypen, die zu einer der in Anhang VII aufgeführten Familien gehören.
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 31 BauPVO. Eine Produktkategorie ist eine Untergruppe innerhalb einer Familie mit gemeinsamem Verwendungszweck (Art. 3 Nr. 32 BauPVO).
Die Familie ist die Bezugsgröße vieler Fristen. Nach Art. 95 Abs. 9 BauPVO gelten die Anforderungen der Kapitel I bis III für eine Familie erst ein Jahr nach Erlass des zugehörigen Durchführungsrechtsakts.
Auch das Bewertungs- und Überprüfungssystem wird je Familie oder Kategorie festgelegt (Art. 10 Abs. 2 BauPVO).
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
Produkttyp — ist das einzelne abstrakte Modell, nicht die Gruppe
Produktkategorie— ist eine Untergruppe der Familie
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
bauproduktenverordnung.io