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BauPVO-Lexikon Begriffe, Legaldefinitionen, Fristen

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Produktfamilie

LEGALDEFINITION

ART. 3 NR. 31 BAUPVO

Stand 04.08.2026

Eine Produktfamilie umfasst alle Produkttypen, die zu einer der in Anhang VII aufgeführten Familien gehören.

ERLÄUTERUNG

Die Definition steht in Art. 3 Nr. 31 BauPVO. Eine Produktkategorie ist eine Untergruppe innerhalb einer Familie mit gemeinsamem Verwendungszweck (Art. 3 Nr. 32 BauPVO).

Die Familie ist die Bezugsgröße vieler Fristen. Nach Art. 95 Abs. 9 BauPVO gelten die Anforderungen der Kapitel I bis III für eine Familie erst ein Jahr nach Erlass des zugehörigen Durchführungsrechtsakts.

Auch das Bewertungs- und Überprüfungssystem wird je Familie oder Kategorie festgelegt (Art. 10 Abs. 2 BauPVO).

NICHT ZU VERWECHSELN MIT

Nicht zu verwechseln mit

  • Produkttyp — ist das einzelne abstrakte Modell, nicht die Gruppe
  • Produktkategorie — ist eine Untergruppe der Familie

NACHBARBEGRIFFE

STAND

Stand 04.08.2026 Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io. bauproduktenverordnung.io