Die werkseigene Produktionskontrolle ist die dokumentierte, kontinuierliche interne Produktionskontrolle im Herstellungswerk nach Anhang IX.
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 33 BauPVO. Die Kontrolle bezieht sich auf bestimmte Parameter oder Qualitätsaspekte und trägt den Besonderheiten der Produktfamilie und dem Herstellungsverfahren Rechnung.
Ihr Ziel ist die Leistungsbeständigkeit oder die kontinuierliche Erfüllung der Produktanforderungen. Sie ist Bestandteil aller Systeme des Anhangs IX, auch des Systems 4.
In den Systemen 1+, 1 und 2+ bewertet und überwacht eine notifizierte Stelle die Kontrolle zusätzlich.
Die englische Kurzform lautet FPC.
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
AVCP — bezeichnet das gesamte System, nicht den Anteil des Herstellers
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Was konkret zu tun ist, steht bei baupvo.de.
baupvo.de