Ein Schwellenwert ist eine Mindest- oder Höchstleistungsstufe eines Produkts in Bezug auf ein bestimmtes wesentliches Merkmal.
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 15 BauPVO. Der Schwellenwert ist eine Grenze, keine Bandbreite und kein Ergebnis.
Er unterscheidet sich damit von der Leistungsstufe als Zahlenwert (Art. 3 Nr. 13 BauPVO) und von der Leistungsklasse als Bandbreite zwischen zwei Grenzen (Art. 3 Nr. 14 BauPVO).
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
Leistungsklasse — wird von zwei Werten begrenzt, der Schwellenwert ist ein Wert
Produktanforderung— ist ein Merkmal nach Anhang III, keine Leistungsgrenze
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
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