Eine Leistungsstufe ist das Ergebnis der Leistungsbewertung eines Produkts in Bezug auf ein wesentliches Merkmal, ausgedrückt als Zahlenwert.
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 13 BauPVO. Der Zahlenwert unterscheidet die Stufe von der Klasse, die eine Bandbreite beschreibt (Art. 3 Nr. 14 BauPVO).
Ein Schwellenwert ist eine Mindest- oder Höchstleistungsstufe in Bezug auf ein bestimmtes wesentliches Merkmal (Art. 3 Nr. 15 BauPVO).
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
Leistungsklasse — fasst mehrere Stufen zwischen zwei Grenzen zusammen
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
bauproduktenverordnung.io