Die Kennnummer ist die von der Kommission vergebene Nummer einer notifizierten Stelle. Sie steht hinter der CE-Kennzeichnung, wenn eine Stelle beteiligt war.
ERLÄUTERUNG
Art. 52 BauPVO regelt Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen. Art. 18 Abs. 2 Buchst. f BauPVO verlangt die Angabe der Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung, wenn eine notifizierte Stelle den Produkttyp überprüft und die werkseigene Produktionskontrolle bewertet hat.
Ob eine Stelle beteiligt ist, hängt vom System nach Anhang IX ab. In System 4 wird keine notifizierte Stelle tätig; dann steht auch keine Kennnummer hinter dem Zeichen.
BEISPIEL
Hinter der CE-Kennzeichnung eines Produkts im System 4 steht keine vierstellige Nummer. Das Fehlen ist dort kein Mangel.
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
Erklärungscode— bezeichnet die Erklärung, nicht die Stelle
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
bauproduktenverordnung.io