Vorschau — Zwischenstand im Aufbau. Die spätere Adresse lautet bauproduktenverordnung.info.

Zum Inhalt springen
BauPVO-Lexikon Begriffe, Legaldefinitionen, Fristen

Pfeiltasten wählen, Eingabetaste öffnet den Eintrag.

ABKÜRZUNG

ART. 13 BAUPVO

Stand 04.08.2026

DoPC bezeichnet die Leistungs- und Konformitätserklärung nach Art. 13 BauPVO. Sie tritt an die Stelle der Leistungserklärung des alten Rechts.

ABKÜRZUNG

DoPC
Declaration of Performance and Conformity
Leistungs- und Konformitätserklärung

ERLÄUTERUNG

Die Erklärung deckt zwei Dinge ab: die Leistung des Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale und, soweit Produktanforderungen nach Art. 7 BauPVO gelten, den Nachweis ihrer Erfüllung (Art. 15 Abs. 1 BauPVO).

Sie erstreckt sich außerdem auf die Umweltleistung über den gesamten Lebenszyklus in Bezug auf die vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale des Anhangs II (Art. 15 Abs. 2 BauPVO). Die Berechnung erfolgt mit der Software, die die Kommission kostenlos bereitstellt.

Art. 15 Abs. 3 BauPVO staffelt diesen Umfang: Anhang II Buchst. a bis d ab dem 8. Januar 2026, Buchst. e bis m ab dem 9. Januar 2030, Buchst. n bis s ab dem 9. Januar 2032.

Belegstatus

Ob die Berechnungssoftware nach Art. 15 Abs. 2 BauPVO veröffentlicht ist, ist hier nicht geprüft. Die Kurzform DoPC steht nicht im Verordnungstext.

NICHT ZU VERWECHSELN MIT

Nicht zu verwechseln mit

  • DoP — ist die Leistungserklärung des alten Rechts ohne Konformitätsteil
  • CE-Kennzeichnung — ist die Folge der Erklärung, nicht die Erklärung selbst

NACHBARBEGRIFFE

STAND

Stand 04.08.2026 Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Was konkret zu tun ist, steht bei baupvo.de. baupvo.de