DoPC
DoPC bezeichnet die Leistungs- und Konformitätserklärung nach Art. 13 BauPVO. Sie tritt an die Stelle der Leistungserklärung des alten Rechts.
ABKÜRZUNG
- DoPC
- Declaration of Performance and Conformity
- Leistungs- und Konformitätserklärung
ERLÄUTERUNG
Die Erklärung deckt zwei Dinge ab: die Leistung des Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale und, soweit Produktanforderungen nach Art. 7 BauPVO gelten, den Nachweis ihrer Erfüllung (Art. 15 Abs. 1 BauPVO).
Sie erstreckt sich außerdem auf die Umweltleistung über den gesamten Lebenszyklus in Bezug auf die vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale des Anhangs II (Art. 15 Abs. 2 BauPVO). Die Berechnung erfolgt mit der Software, die die Kommission kostenlos bereitstellt.
Art. 15 Abs. 3 BauPVO staffelt diesen Umfang: Anhang II Buchst. a bis d ab dem 8. Januar 2026, Buchst. e bis m ab dem 9. Januar 2030, Buchst. n bis s ab dem 9. Januar 2032.
Belegstatus
Ob die Berechnungssoftware nach Art. 15 Abs. 2 BauPVO veröffentlicht ist, ist hier nicht geprüft. Die Kurzform DoPC steht nicht im Verordnungstext.