DoP bezeichnet die Leistungserklärung nach dem alten Recht. Die Verordnung (EU) 2024/3110 kennt diesen Begriff nicht mehr, sondern die Leistungs- und Konformitätserklärung.
ABKÜRZUNG
DoP
Declaration of Performance
Leistungserklärung
ERLÄUTERUNG
Die Leistungserklärung ist eine Kategorie der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Ihr Nachfolger heißt Leistungs- und Konformitätserklärung und steht in Art. 13 und 15 BauPVO.
Der Begriff bleibt für Bestandsprodukte praktisch relevant, weil die aufgezählten Alt-Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 nach Art. 94 BauPVO erst mit Wirkung vom 8. Januar 2040 aufgehoben werden.
Belegstatus
Die Kurzform DoP steht in der englischen Sprachfassung. Die deutsche Fassung führt keine Abkürzung.
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
DoPC — ist die Erklärung nach neuem Recht und deckt zusätzlich die Konformität ab
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
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