Ein 3D-Datensatz ist ein Satz numerischer Daten, der die Form eines Objekts anhand seiner äußeren Abmessungen und seiner Hohlräume beschreibt.
ERLÄUTERUNG
Die Definition steht in Art. 3 Nr. 11 BauPVO. Sie ist neu gegenüber dem Vorgängerrecht.
Sie hängt mit der Legaldefinition des Bauprodukts zusammen: Art. 3 Nr. 1 BauPVO nennt ausdrücklich auch Produkte, die mithilfe von 3D-Druck hergestellt werden.
Belegstatus
Wie 3D-gedruckte Bauprodukte im Einzelnen zu behandeln sind, ist hier nicht dargestellt. Belegt sind allein die beiden Definitionen.
NICHT ZU VERWECHSELN MIT
Nicht zu verwechseln mit
Bauprodukt — ist der körperliche Gegenstand, der Datensatz beschreibt ihn nur
Datenträger— ist ein lesbares Symbol, kein Formdatensatz
Stand 04.08.2026Fassung: Verordnung (EU) 2024/3110; Vorgänger Verordnung (EU) Nr. 305/2011.Dieses Lexikon erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wortlaut und Auslegung stehen bei bauproduktenverordnung.io.
bauproduktenverordnung.io